Kaisergranat in FU 15/Irische See West
gültig 10/2015 - 10/2016
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Allgemeine Informationen
Ökoregion: | Keltischer und Biskaya-Schelf |
Fanggebiet: | Keltische Meere - FU 15/Irische See West FAO 27 |
Art: | Nephrops norvegicus |
Wissenschaftliche Begutachtung
Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk
Methode, Frequenz
Die Verbreitung von Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden gebunden und dadurch sehr fleckenhaft. Die Begutachtung durch den ICES erfolgt daher für kleinere „funktionelle Einheiten“ (FUs). In ICES-Gebiet VII werden 7 FUs unterschieden. Für FU 15, die dort nach Anlandemenge wichtigste Einheit, gibt es eine jährliche Bestandsberechnung und Fangempfehlung unter Verwendung von Forschungsreisen (Kamera und Schleppnetz) und Proben aus der kommerziellen Fischerei (Länge und Geschlecht). Auf der Forschungsreise mit Unterwasserkameras werden die Bauten der Tiere gezählt und so auf die Bestandsgröße (Individuenzahlen) geschlossen. Längendaten oder Altersstrukturen können so aber nicht ermittelt werden. Referenzwerte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (Btrig, Fmsy) sind definiert. Btrig bezieht sich in diesem Fall auf die Individuenzahl, Fmsy auf die Nutzungsrate (NR). [868]
Wesentliche Punkte
2015: Die Individuenzahlen von Kaisergranat in der westlichen Irischen See haben im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht abgenommen, liegen aber noch weit über dem Referenzwert nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die Nutzungsrate schwankte in den letzten Jahren um Fmsy und liegt zurzeit noch knapp darüber. [868]
Bestandszustand
Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität) |
---|
volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz) |
Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan) |
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag) |
Fischereiliche Sterblichkeit |
---|
Referenzwerte nicht definiert (nach Vorsorgeansatz) |
Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan) |
übernutzt (nach höchstem Dauerertrag) |
Die Klassifizierung der Reproduktionskapazität beruht auf der Häufigkeit/Individuenzahl. Als Maß für den Fischereidruck dient hier die Nutzungsrate.
Bestandsentwicklung
Die Individuenzahlen der letzten Jahre waren auf hohem Niveau, haben zuletzt etwas abgenommen, liegen aber deutlich über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die Nutzungsrate ist vor 2007 möglicherweise nicht verlässlich, da nicht alle Anlandungen gemeldet wurden. In den letzten Jahren schwankt sie um den MSY-Referenzwert und liegt zurzeit knapp darüber. Die Anlandungen schwanken seit 35 Jahren um etwa 9.000 t, sind aber erst ab 2007 verlässlich. [868]
Ausblick
Für eine nachhaltige Bewirtschaftung müsste die Entnahmemenge kurzfristig leicht reduziert werden, bei einer Verringerung der Rückwürfe könnten die Anlandungen dabei sogar stabil bleiben. [868]
Umwelteinflüsse auf den Bestand
Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden mit einem Schluff- und Tongehalt von 10-100% gebunden, in dem er seine Höhlen und Gänge bauen kann. Die Verfügbarkeit dieses Sediments bestimmt also die Verbreitung der Tiere. Die erwachsenen Tiere bewegen sich in ihrem Gebiet nur einige 100 m, die im Wasser treibenden Larven (Plankton) hingegen können über Strömungen verbreitet werden. Eine kreisförmige Strömung über dem Gebiet in der westlichen Irischen See verhindert jedoch die Verdriftung der Larven in andere Gebiete und sichert so den Erfolg der Nachwuchsproduktion. [685] [868]
Wer und Wie
Die Fischerei auf Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) wird über eine gemeinsame Höchstfangmenge (TAC) für alle funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet VII reguliert. Außerdem gibt es hohe Anforderungen an die Selektivität der Fanggeräte, Aufwandsbeschränkungen und Gebietsschließungen zum Schutz des Kabeljau-Bestandes sowie technische Regularien (z.B. Maschenweiten) auf EU und nationaler Ebene. Die minimale Anlandelänge für Kaisergranat in ICES-Gebiet VIIa beträgt 20 mm Panzerlänge (Carapaxlänge). [48] [422] [798] [684] [685] [868]
Differenz zwischen Wissenschaft und Management
Die Fangempfehlungen des ICES beziehen sich jeweils auf die funktionellen Einheiten (FUs) von Kaisergranat und können daher nicht mit der Höchstfangmenge (TAC) für das gesamte ICES-Gebiet VII verglichen werden. Der ICES empfiehlt eine Anpassung der Managementgebiete an die FUs. Seit 2011 wird die Fangempfehlung im Rahmen des Konzeptes zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen maximalen Dauerertrages (MSY) ausgesprochen. Die Anlandungen aus FU 15 lagen seit 2009 nur 2013 nicht über den Empfehlungen. [868]
Karten
Verbreitungsgebiet
Managementgebiet
Kaisergranat in der westlichen Irischen See ist eine der 7 funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet VII. Die Bewirtschaftung erfolgt über eine gemeinsame Höchstfangmenge in ICES-Gebiet VII. Verbreitungs- und Managementgebiet stimmen nicht überein. [798] [868]
Anlandungen und TACs (in 1.000 t)
Gesamtfang | 2014: FU 15: 10,0; davon Anlandungen: 8,6, Rückwürfe: 1,4; davon Kaisergranat-Grundschleppnetze fast 100%, weniger als 0,5% Fallen Anlandungen alle FUs in ICES Gebiet VII: 16,2 |
TACs (ICES-Gebiet VII) | 2009: 24,7 2010: 22,4 2011: 21,8 2012: 21,8 2013: 23,1 2014: 21,0 2015: 21,6 [710] [798] [868] |
IUU-Fischerei
Es gibt keine Hinweise auf illegale oder unberichtete Fänge von Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15). Durch die Einführung strengerer Regularien im Vereinigten Königreich sind die Anlandedaten ab 2007 verlässlicher als in den Vorjahren. [868]
Struktur und Fangmethode
Die Fischerei auf Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) ist die bedeutendste Kaisergranat-Fischerei in ICES-Gebiet VII. 2014 wurden 64,5% der Anlandungen von Nord-Irland getätigt, 34% von der Republik Irland. Minimale Mengen werden außerdem von England, Wales und Schottland entnommen. [868]
Beifänge und Rückwürfe
Die Rückwurf-Menge von Kaisergranat ist in dieser Fischerei sehr variabel und stark von den Anforderungen des Marktes abhängig. 2012 und 2013 wurden 15 % des Fanges zurück geworfen (bezogen auf das Gewicht), 2014 waren es 14%. 2003 bis 2007 wurden noch zwischen 18 und 28% der Fänge zurückgeworfen. Die Sterblichkeit von zurückgeworfenem Kaisergranat ist wahrscheinlich hoch, in der Bestandsberechnung werden Überlebensraten von 10% angenommen (für Szenarien in denen Rückwürfe erlaubt sind). In den nordwestlichen Gewässern der EU gilt für Kaisergranat ein Verbot des „highgradings“ (Rückwurf legal anlandbarer Tiere), spätestens ab Januar 2019 gibt es ein vollständiges Anlandegebot. In dieser Kaisergranat-Fischerei kommt es zu Beifang und Rückwurf von jungem Wittling, Schellfisch, Kabeljau und Schollen. Seit März (Irland) bzw. Oktober (Nordirland) 2012 ist der Einsatz von selektiverem Fanggerät verpflichtend. Vorläufige Daten weisen auf eine Reduzierung der Fischbeifänge von etwa 30 % bei einer gleichzeitigen Steigerung der Fangrate von Kaisergranat um ebenfalls 30% hin. [684] [685] [750] [868]
Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt
Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Sie fangen neben den Zielarten auch Arten, die nicht kommerziell genutzt werden und deren Entnahme einen Einfluss auf das Ökosystem haben kann. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. Die Spuren der Grundschleppnetze sind in dem weichen Boden, auf dem Kaisergranat gefangen wird, für längere Zeit sichtbar. Beobachtungen von frisch befischten Gebieten weisen aber auch auf eine höhere Widerstandsfähigkeit dieser Böden und ihrer Lebensgemeinschaften gegenüber der Schleppnetzbefischung hin. [7] [8] [30] [685] [868]
Biologische Besonderheiten
Kaisergranat lebt auf Weichboden, wo die Tiere einzeln 20-30 cm tiefe Gänge und Höhlen graben. Von der Anzahl der Bauten kann daher auf die Bestandsgröße geschlossen werden, die Öffnungen der Bauten sind auf Unterwasservideos gut erkennbar. Die Dichte von Kaisergranat ist in der westlichen Irischen See (FU 15) sehr hoch, im Schnitt 0,9 Tiere pro Quadratmeter. Das beutet starke Konkurrenz um Nahrung und Platz und macht den „Bestand“ wahrscheinlich unempfindlicher gegenüber hohem Fischereidruck. Die Tiere haben in der westlichen Irischen See eine geringere Größe bei Erreichen der Geschlechtsreife und eine geringere Durchschnittsgröße als in den meisten anderen Gebieten. [684] [685] [868]
Zusätzliche Informationen
Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) unterliegt einer intensiven Nutzung. Seit mehr als 35 Jahren werden im Schnitt jährlich 9.000 t angelandet. [868]
Zertifizierte Fischereien
Bislang ist keine Fischerei auf Kaisergranat der westlichen Irischen See (FU 15) nach einem der gängigen Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert.
Soziale Aspekte
Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund wird vor allem von Schiffen der Flotten Nord-Irlands und der Republik Irlands durchgeführt. Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Flaggenstaaten. [13] [868]
Autor | Jahr | Titel | Quelle | |
---|---|---|---|---|
[7] | Kaiser MJ, Ramsay K, Ramsay K, Richardson CA, Spence FE, Brand AR | 2000 | Chronic fishing disturbance has changed shelf sea benthic community structure | Journal of Animal Ecology 69:494-503 |
[8] | Hiddink JG, Jennings S, Kaiser MJ, Queirós AM, Duplisea DE, Piet GJ | 2006 | Cumulative impacts of seabed trawl disturbance on benthic biomass, production, and species richness in different habitats | Canadian Journal of Fisheries and Aquatic Sciences 63:721-736 |
[13] | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepage | ble.de | |
[14] | Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ) | Fisch-Informationszentrum e.V. Homepage | fischinfo.de | |
[30] | Food and Agriculture Organization (FAO) | FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010] | fao.org | |
[48] | Europäische Union (EU) | 2008 | Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 des Rates zur Festlegung eines langfristigen Plans für die Kabeljaubestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 | europa.eu |
[422] | Europäische Gemeinschaft (EG) | 1998 | Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren. | europa.eu |
[684] | ICES | 2013 | Report of the Advisory Committee, 2013 Book 5 Celtic Sea and West of Scotland 5.4.21.2 Nephrops in Irish Sea West (FU 15) | ices.dk |
[685] | ICES | 2013 | Report of the Advisory Committee, 2013 Book 5 Celtic Sea and West of Scotland 5.4.21. Nephrops in Subarea VII | ices.dk |
[710] | Europäische Union (EU) | 2014 | Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates vom 20. Januar 2014 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2014) | europa.eu |
[750] | Europäische Union (EU) | 2013 | Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates | europa.eu |
[798] | Europäische Union (EU) | 2015 | Verordnung (EU) 2015/104 des Rates vom 19. Januar 2015 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 779/2014 | europa.eu |
[868] | ICES | 2015 | Report of the Advisory Committee, 2015. Book 5. Celtic Seas Ecoregion. 5.3.28 Norway lobster (Nephrops norvegicus) in Division VIIa – FU 15 (Irish Sea, West) | ices.dk |