Kaisergranat in FU 15/Irische See West
gültig 10/2016 - 10/2017
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Allgemeine Informationen
Ökoregion: | Keltischer und Biskaya-Schelf |
Fanggebiet: | Keltische Meere - FU 15/Irische See West FAO 27 |
Art: | Nephrops norvegicus |
Wissenschaftliche Begutachtung
Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk
Methode, Frequenz
Die Verbreitung von Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden gebunden und dadurch sehr fleckenhaft. Die Begutachtung durch den ICES erfolgt daher für kleinere „funktionelle Einheiten“ (FUs). In ICES-Gebiet VII werden 7 FUs unterschieden. Für FU 15, die dort nach Anlandemenge wichtigste Einheit, gibt es eine jährliche Bestandsberechnung und Fangempfehlung unter Verwendung von Forschungsreisen (Kamera und Schleppnetz) und Proben aus der kommerziellen Fischerei (Länge und Geschlecht). Auf der Forschungsreise mit Unterwasserkameras werden die Bauten der Tiere gezählt und so auf die Bestandsgröße (Individuenzahlen) geschlossen. Längendaten oder Altersstrukturen können so aber nicht ermittelt werden. Referenzwerte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig, Fmsy) sind definiert. MSY-Btrig bezieht sich in diesem Fall auf die Individuenzahl, Fmsy auf die Nutzungsrate (NR). [959]
Wesentliche Punkte
2016: Die Individuenzahlen von Kaisergranat in der westlichen Irischen See haben im Vergleich zum Vorjahr wieder zugenommen und liegen weit über dem Referenzwert nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die Nutzungsrate schwankte in den letzten Jahren um Fmsy und liegt zurzeit wieder darüber. Ein Teil der Fänge aus diesem Bestand fällt seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. [928] [959]
Bestandszustand
Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität) |
---|
volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz) |
Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan) |
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag) |
Fischereiliche Sterblichkeit |
---|
Referenzwerte nicht definiert (nach Vorsorgeansatz) |
Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan) |
übernutzt (nach höchstem Dauerertrag) |
Die Klassifizierung der Reproduktionskapazität beruht auf der Häufigkeit/Individuenzahl. Als Maß für den Fischereidruck dient hier die Nutzungsrate.
Bestandsentwicklung
Die Individuenzahlen liegen seit 2003 (Beginn der Zeitreihe) über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die Nutzungsrate ist vor 2007 möglicherweise nicht verlässlich, da nicht alle Anlandungen gemeldet wurden. In den letzten Jahren schwankt sie um den MSY-Referenzwert und liegt zurzeit wieder darüber. Die Anlandungen schwanken seit 35 Jahren um etwa 9.000 t, sind aber erst ab 2007 verlässlich. [959]
Ausblick
Die Fangmengen können zumindest 2017 noch etwas steigen. Die Fangempfehlung berücksichtigt dabei das nun geltende Anlandegebot für diesen Bestand. Der Bestand blieb auch bei den hohen Nutzungsraten der letzten Jahre auf hohem Niveau stabil. Die Fangmengen können daher wahrscheinlich ebenfalls stabil bleiben, wenn es gelingt die etwas zu hohe Nutzungsrate wieder zu senken. [959]
Umwelteinflüsse auf den Bestand
Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden mit einem Schluff- und Tongehalt von 10-100% gebunden, in dem er seine Höhlen und Gänge bauen kann. Die Verfügbarkeit dieses Sediments bestimmt also die Verbreitung der Tiere. Die erwachsenen Tiere bewegen sich in ihrem Gebiet nur einige 100 m, die im Wasser treibenden Larven (Plankton) hingegen können über Strömungen verbreitet werden. Eine kreisförmige Strömung über dem Gebiet in der westlichen Irischen See verhindert jedoch die Verdriftung der Larven in andere Gebiete und sichert so den Erfolg der Nachwuchsproduktion. [685] [959]
Wer und Wie
Die Fischerei auf Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) wird über eine gemeinsame Höchstfangmenge (TAC) für alle funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet VII reguliert. Außerdem gibt es hohe Anforderungen an die Selektivität der Fanggeräte, Aufwandsbeschränkungen und Gebietsschließungen zum Schutz des Kabeljau-Bestandes sowie technische Regularien (z.B. Maschenöffnungen) auf EU und nationaler Ebene. Fänge aus diesem Bestand fallen seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. [48] [422] [685] [750] [907] [928] [959]
Differenz zwischen Wissenschaft und Management
Die Anlande- bzw. jetzt Fangempfehlungen des ICES beziehen sich jeweils auf die funktionellen Einheiten (FUs) von Kaisergranat und können daher nicht mit der Höchstfangmenge (TAC) für das gesamte ICES-Gebiet VII verglichen werden. Der ICES empfiehlt eine Anpassung der Managementgebiete an die FUs. Seit 2011 wird die Anlandeempfehlung im Rahmen des Konzeptes zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen maximalen Dauerertrages (MSY) ausgesprochen. Die Anlandungen aus FU 15 lagen 2009-2012 über den Empfehlungen, entsprachen 2013 der Empfehlung und überschritten sie 2014 und 2015 knapp (jeweils 8,2 kt : 8,6 kt). [907] [959]
Karten
Verbreitungsgebiet
Managementgebiet
Kaisergranat in der westlichen Irischen See ist eine der 7 funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet VII. Die Bewirtschaftung erfolgt über eine gemeinsame Höchstfangmenge in ICES-Gebiet VII. Verbreitungs- und Managementgebiet stimmen nicht überein. [907] [959]
Anlandungen und TACs (in 1.000 t)
Gesamtfang | 2015: FU 15: Gesamtfang: 10,9; davon Anlandungen: 8,6, Rückwürfe: 2,2 (10% Überlebensrate); davon Kaisergranat-Grundschleppnetze fast 100%, weniger als 0,2% Fallen Anlandungen alle FUs in ICES Gebiet VII: 15,8 |
TACs (ICES-Gebiet VII) | 2009: 24,7 2010: 22,4 2011: 21,8 2012: 21,8 2013: 23,1 2014: 21,0 2015: 21,6 2016: 23,3 [907] [959] |
IUU-Fischerei
Es gibt keine Hinweise auf illegale oder unberichtete Fänge von Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15). Durch die Einführung strengerer Regularien im Vereinigten Königreich sind die Anlandedaten ab 2007 verlässlicher als in den Vorjahren. [959]
Struktur und Fangmethode
Die Fischerei auf Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) ist die bedeutendste Kaisergranat-Fischerei in ICES-Gebiet VII. 2015 wurden 74% der Anlandungen von Nord-Irland getätigt, 25% von der Republik Irland. Minimale Mengen werden außerdem von England, Wales und Schottland entnommen. [959]
Beifänge und Rückwürfe
Die Rückwurf-Menge von Kaisergranat war in dieser Fischerei sehr variabel und stark von den Anforderungen des Marktes abhängig. In den letzten drei Jahren betrug die mittlere Rückwurfrate in der Schleppnetzfischerei 16,6% (bezogen auf das Gewicht). Fänge aus diesem Bestand fallen seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. 2016 und 2017 sind aber Rückwürfe von bis zu 7%, 2018 bis zu 6% der jährlichen Gesamtfangmenge erlaubt (Ausnahme wg. Geringfügigkeit). Wegen hoher Überlebensraten dürfen auch Fänge aus Reusen und Fallen zurückgeworfen werden. Die Sterblichkeit von zurückgeworfenem Kaisergranat mit anderen Fangmethoden ist wahrscheinlich hoch, in der Bestandsberechnung werden Überlebensraten von 10% angenommen (für Szenarien in denen Rückwürfe erlaubt sind). In dieser Kaisergranat-Fischerei kommt es zu Beifang und Rückwurf von jungem Wittling, Schellfisch, Kabeljau und Schollen. Seit März (Irland) bzw. Oktober (Nordirland) 2012 ist der Einsatz von selektiverem Fanggerät verpflichtend. Vorläufige Daten weisen auf eine Reduzierung der Fischbeifänge von etwa 30 % bei einer gleichzeitigen Steigerung der Fangrate von Kaisergranat um ebenfalls 30% hin. [685] [750] [928] [959]
Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt
Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Sie fangen neben den Zielarten auch Arten, die nicht kommerziell genutzt werden und deren Entnahme einen Einfluss auf das Ökosystem haben kann. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. Die Spuren der Grundschleppnetze sind in dem weichen Boden, auf dem Kaisergranat gefangen wird, für längere Zeit sichtbar. Beobachtungen von frisch befischten Gebieten weisen aber auch auf eine höhere Widerstandsfähigkeit dieser Böden und ihrer Lebensgemeinschaften gegenüber der Schleppnetzbefischung hin. [7] [8] [30] [685] [959]
Biologische Besonderheiten
Kaisergranat lebt auf Weichboden, wo die Tiere einzeln 20-30 cm tiefe Gänge und Höhlen graben. Von der Anzahl der Bauten kann daher auf die Bestandsgröße geschlossen werden, die Öffnungen der Bauten sind auf Unterwasservideos gut erkennbar. Die Dichte von Kaisergranat ist in der westlichen Irischen See (FU 15) sehr hoch, im Schnitt 0,9 Tiere pro Quadratmeter. Das beutet starke Konkurrenz um Nahrung und Platz und macht den „Bestand“ wahrscheinlich unempfindlicher gegenüber hohem Fischereidruck. Die Tiere haben in der westlichen Irischen See eine geringere Größe bei Erreichen der Geschlechtsreife und eine geringere Durchschnittsgröße als in den meisten anderen Gebieten. [685] [959]
Zusätzliche Informationen
Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) unterliegt einer intensiven Nutzung. Seit mehr als 35 Jahren werden im Schnitt jährlich 9.000 t angelandet. [959]
Zertifizierte Fischereien
Bislang ist keine Fischerei auf Kaisergranat der westlichen Irischen See (FU 15) nach einem der gängigen Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert.
Soziale Aspekte
Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund wird vor allem von Schiffen der Flotten Nord-Irlands und der Republik Irlands durchgeführt. Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Flaggenstaaten. [13] [959]
Marktdaten
2022 (vorl.): Verbrauch in Deutschland: 289 t (2021: 228 t), Marktanteil (Fische, Krebse, Weichtiere): 0,025 % (2021: 0,020 %) [13] [14]
Anlandungen (in 1.000 t) | Fänge (in 1.000 t) | Laicherbiomasse (in 1.000 t) | Laicherbiomasse Zustand | Fischereiliche Sterblichkeit | Anmerkungen (insbesondere Managementplan) | Gültigkeit | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
FU03-04/Kattegat/Skagerrak | 6,2 | 7,1 | - | - |
12/2024 - 06/2025 | ||
FU05/Botney Gut | 0,8 | 0,8 | - | - |
10/2024 - 10/2026 | ||
FU06/Farn Deeps | 2,2 | 2,5 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU07/Fladengrund | 9,0 | 9,1 | - | neuer Managementplan ab 2018 |
11/2020 - 06/2021 | ||
FU08/Firth of Forth | 2,1 | 2,2 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU09/Moray Firth | 1,1 | 1,2 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU10/nördl. Nordsee, Noup | - | - | - | Anlandungen 2023: 20 t |
10/2024 - 10/2026 | ||
FU11/North Minch | 2,6 | 2,7 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU12/South Minch | 2,6 | 2,7 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU13/Clyde & Jura | 4,4 | 4,8 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU14/Irische See Ost | 0,3 | 0,3 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU15/Irische See West | 7,6 | 8,8 | - | - |
10/2020 - 10/2021 | ||
FU16/Porcupine Bank | 3,0 | - | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU17/Aran Gründe | 0,4 | 0,6 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU19/Süd-Irland | 0,3 | 0,4 | - | - |
11/2024 - 10/2025 | ||
FU20-21/Keltische See | 1,4 | 1,6 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU22/Keltische See, Bristol Channel | 1,2 | 1,6 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU23-24/Biskaya | 2,0 | 3,3 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU25/Nord Galizien | - | - | - | 2021 Anlandungen: 2 t |
07/2022 - 07/2025 | ||
FU26-27/W-Galizien/N-Portugal | - | - | - | 2021 Anlandungen: 4 t |
06/2022 - 06/2025 | ||
FU28-29/SW-/S-Portugal | 0,1 | 0,1 | - | - |
06/2023 - 06/2025 | ||
FU30/Golf von Cadiz | - | - | - | 2023 Fang & Anlandungen: 33 t |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU31/Kantabrische See | - | - | - | 2023 Anlandungen: 10,8 t |
06/2024 - 06/2025 | ||
FU32/Norw. Rinne | 0,3 | 0,3 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU33/Horns Riff | 0,9 | - | - | - |
10/2024 - 10/2026 | ||
FU34/Devils Hole | 0,8 | - | - | - |
10/2024 - 10/2026 |
Klassifizierung nach dem Ansatz des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY), durch den ICES bis 2020 oder analog zu dessen Einteilung:
Symbol | Biomasse | Bewirtschaftung (fischereiliche Sterblichkeit) |
---|---|---|
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert | angemessen oder unternutzt | |
außerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert | übernutzt | |
Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten | Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten |
Autor | Jahr | Titel | Quelle | |
---|---|---|---|---|
[7] | Kaiser MJ, Ramsay K, Ramsay K, Richardson CA, Spence FE, Brand AR | 2000 | Chronic fishing disturbance has changed shelf sea benthic community structure | Journal of Animal Ecology 69:494-503 |
[8] | Hiddink JG, Jennings S, Kaiser MJ, Queirós AM, Duplisea DE, Piet GJ | 2006 | Cumulative impacts of seabed trawl disturbance on benthic biomass, production, and species richness in different habitats | Canadian Journal of Fisheries and Aquatic Sciences 63:721-736 |
[13] | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepage | ble.de | |
[14] | Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ) | Fisch-Informationszentrum e.V. Homepage | fischinfo.de | |
[30] | Food and Agriculture Organization (FAO) | FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010] | fao.org | |
[48] | Europäische Union (EU) | 2008 | Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 des Rates zur Festlegung eines langfristigen Plans für die Kabeljaubestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 | europa.eu |
[422] | Europäische Gemeinschaft (EG) | 1998 | Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren. | europa.eu |
[685] | ICES | 2013 | Report of the Advisory Committee, 2013 Book 5 Celtic Sea and West of Scotland 5.4.21. Nephrops in Subarea VII | ices.dk |
[750] | Europäische Union (EU) | 2013 | Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates | europa.eu |
[907] | Europäische Union (EU) | 2016 | VERORDNUNG (EU) 2016/72 DES RATES vom 22. Januar 2016 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104 | europa.eu |
[928] | Europäische Union (EU) | 2015 | DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2438 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2015 zur Erstellung eines Rückwurfplans für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in den nordwestlichen Gewässern | europa.eu |
[959] | ICES | 2016 | Report of the Advisory Committee, 2016. Book 5, Celtic Seas and Oceanic Northeast Atlantic ecoregions. 5.3.42 Norway lobster (Nephrops norvegicus) in Division 7.a – FU 15 (Irish Sea, West) | ices.dk |