Kaisergranat in FU 07/Fladengrund
gültig 06/2018 - 06/2019
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Allgemeine Informationen
Ökoregion: | Nordsee |
Fanggebiet: | Nordsee - FU 7/Fladengrund FAO 27 |
Art: | Nephrops norvegicus |
Wissenschaftliche Begutachtung
Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk
Methode, Frequenz
Die Verbreitung von Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden gebunden und dadurch sehr fleckenhaft. Die Begutachtung durch den ICES erfolgt daher für kleinere „funktionelle Einheiten“ (FUs). In der Nordsee (ICES-Gebiet 4) werden 9 FUs unterschieden. Für FU 7 gibt es eine jährliche Bestandsberechnung und Fangempfehlung unter Verwendung einer wissenschaftlichen Forschungsreise und Fangdaten (mit Längenmessungen). Auf der Forschungsreise werden mit Unterwasserkameras die Bauten der Tiere gezählt und so auf die Bestandsgröße (Individuenzahlen) geschlossen. Längendaten oder Altersstrukturen können so aber nicht ermittelt werden. Referenzwerte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (Btrig, Fmsy) sind definiert. Btrig bezieht sich in diesem Fall auf die Individuenzahl, Fmsy auf die Nutzungsrate. [1090] [1093]
Wesentliche Punkte
2018: Die Häufigkeit von Kaisergranat in FU7/Fladengrund ist im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Die Individuenzahlen liegen weit über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrigger). Die Nutzungsrate ist seit 2010 gesunken und liegt weit unter Fmsy. Ab August 2018 ist ein neuer EU-Mehrjahresplan für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, in Kraft. [1084] [1090] [1093]
Bestandszustand
Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität) |
---|
volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz) |
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach Managementplan) |
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag) |
Fischereiliche Sterblichkeit |
---|
nachhaltig bewirtschaftet (nach Vorsorgeansatz) |
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach Managementplan) |
angemessen (nach höchstem Dauerertrag) |
Die Klassifizierung der Reproduktionskapazität beruht auf der Häufigkeit/Individuenzahl. Als Maß für den Fischereidruck dient hier die Nutzungsrate.
Bestandsentwicklung
Seit mehr als 20 Jahren werden auf dem Fladengrund (FU 7) Forschungsreisen mit Unterwasserkameras durchgeführt. Trotz starker Schwankungen konnte bis 2008 eine Zunahme der Anzahl der Bauten (bzw. der Tiere) beobachtet werden, die höchsten Werte wurden 2007 und 2008 erreicht. Danach sanken die Individuenzahlen, 2015 wurde der niedrigste Wert der Zeitreihe erreicht, seit 2016 ist aber ein starker Anstieg zu verzeichnen. Die Individuenzahlen liegen nun deutlich über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY). Die Anlandungen sind von 1990 bis 2009 gestiegen und nahmen dann stark ab. Nach den geringen Anlandungen 2015 sind sie nun wieder gestiegen. Die Nutzungsrate ist vor 2007 möglicherweise nicht verlässlich, da nicht alle Anlandungen gemeldet wurden. Seit 2010 ist die Nutzungsrate gesunken und liegt weit unter dem MSY-Referenzwert. Informationen zur Nachwuchsproduktion stehen nicht zur Verfügung, es gibt aber Hinweise, dass sie 2016 stark war (viele kleine Bauten auf den Videoaufnahmen des Surveys, viele kleine Tiere in den Fängen 2017). [1090] [1093]
Ausblick
Der Bestand wird nach dem Konzept Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY) bewirtschaftet. Die Fangmengen könnten daher zumindest kurzfristig noch steigen. Die empfohlenen Höchstfangmengen wurden aber in den letzten Jahren nie erreicht. Die Ergebnisse der 2018er Forschungsfahrt werden im Oktober erwartet. Wenn es zu erheblichen Abweichungen von der 2017 Forschungsfahrt kommt, wird die Bestandsberechnung dann aktualisiert. [1090] [1093]
Umwelteinflüsse auf den Bestand
Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden mit einem Schluff- und Tongehalt von 10-100% gebunden, in dem er seine Höhlen und Gänge bauen kann. Die Verfügbarkeit dieses Sediments bestimmt also die Verbreitung der Tiere. Die erwachsenen Tiere bewegen sich in ihrem Gebiet nur einige 100 m, die im Wasser treibenden Larven (Plankton) hingegen können über Strömungen weiter verbreitet werden. Temperatur und hydrographische Faktoren haben einen Einfluss auf den Erfolg der Nachwuchsproduktion. Kabeljau ist ein wichtiger Räuber von Kaisergranat. Der zurzeit schwache Kabeljau-Bestand in der Nordsee übt nur einen geringen Einfluss auf Kaisergranat aus. Wenn der Kabeljau-Bestand sich weiter erholt, ist jedoch eine Abnahme von Kaisergranat in der Nordsee zu erwarten. [1090] [1093]
Wer und Wie
Ab August 2018 ist ein neuer EU-Mehrjahresplan für Grundfischbestände in der Nordsee (MAP) in Kraft. Die Referenzwerte entsprechen dem Konzept des höchstmöglichen Dauerertrages (MSY), mit einer Spanne um Fmsy. Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund (FU 7) wird über eine gemeinsame Höchstfangmenge (TAC) für alle funktionellen Einheiten in den EU-Gewässern der Nordsee reguliert. Außerdem gibt es Aufwandsbeschränkungen und Gebietsschließungen zum Schutz des Kabeljau-Bestandes sowie technische Regularien (z.B. Maschenöffnungen) auf EU- und nationaler Ebene. Die Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung für Kaisergranat in der Nordsee (EU-Gewässer) beträgt 25 mm Panzerlänge (Carapaxlänge). Fänge aus diesem Bestand fallen seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. [422] [750] [1041] [1056] [1084] [1090] [1093]
Differenz zwischen Wissenschaft und Management
Die Empfehlungen des ICES beziehen sich jeweils auf die funktionellen Einheiten (FUs) von Kaisergranat und können daher nicht mit der Höchstfangmenge (TAC) für die gesamte Nordsee verglichen werden. Für Kaisergranat auf dem Fladengrund empfahl der ICES 2006 bis einschließlich 2009, den Aufwand nicht zu erhöhen, seit 2011 wird eine Empfehlung im Rahmen des Konzeptes zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY) ausgesprochen (bis 2016 Anlande-Empfehlung). Die tatsächlichen Anlandungen aus FU 7 liegen seit 2010 unter den Empfehlungen. Seit 2017 bezieht sich die Empfehlung auf den Fang, die tatsächlichen Fänge lagen ebenfalls darunter. Der ICES empfiehlt eine Anpassung der Managementgebiete an die FUs. Das würde auch verhindern, dass nicht genutzte Fangmöglichkeiten aus FU 7 in andere Gebiete verlagert werden, wo dann lokal ggf. zu viel entnommen wird. [1090] [1093]
Karten
Verbreitungsgebiet
Managementgebiet
Kaisergranat auf dem Fladengrund ist eine der 9 funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet 4. Die Bewirtschaftung erfolgt über eine gemeinsame Höchstfangmenge in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete 2.a und 4. Verbreitungs- und Managementgebiete stimmen nicht überein. [1041] [1090] [1093]
Anlandungen und TACs (in 1.000 t)
Gesamtfang | 2016: FU 7: 5,3, (Anlandungen: 5,1; Rückwürfe und Anlandungen unter der Mindestgröße: 0,1) überwiegend Grundschleppnetze |
TACs (2.a & 4 EU-Gewässer/EU-Quote in norw. Gewässern) | 2009: 24,8/1,2 2010: 24,7/1,2 2011: 23,5/1,2 2012: 21,9/1,2 2013: 17,4/1,0 2014: 15,5/1,0 2015: 17,8/1,0 2016: 13,7/1,0 2017: 20,0/1,0 2018: 24,5/0,8 [1041] [1090] [1093] |
IUU-Fischerei
Es gibt keine Hinweise auf illegale oder unberichtete Fänge von Kaisergranat auf dem Fladengrund (FU 7). Durch die Einführung strengerer Regularien im Vereinigten Königreich sind die Anlandedaten ab 2007 verlässlicher geworden. Es gibt keine gemeldeten Anlandungen unter der Mindestgröße (BMS), obwohl Fänge unter der Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung beobachtet wurden. [1090] [1093]
Struktur und Fangmethode
Die Fischerei auf dem Fladengrund (FU 7) ist die bedeutendste Kaisergranat-Fischerei Schottlands und – mit der in den Farn Deeps (FU 6) – bisher eine der größten in der Nordsee (Anlandungen 2015 sind stark zurückgegangen). Kaisergranat wird hier in einer gemischten Fischerei mit Schellfisch, Wittling, Kabeljau, Seeteufel und Plattfischen gefangen, außerdem gibt es gerichtete Fischereien. 99% der Fänge auf dem Fladengrund werden von Schottland getätigt. Minimale Mengen werden außerdem von Dänemark, Belgien, Norwegen und England entnommen. [1090] [1093]
Beifänge und Rückwürfe
Fänge aus diesem Bestand mit Fallen und mit Schleppnetzen (80-99 mm Maschenöffnung) fallen seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. Es gibt aber diverse Ausnahmen wegen Geringfügigkeit und hoher Überlebensraten (Details siehe EU-Verordnung). Die Sterblichkeit von zurückgeworfenem Kaisergranat aus anderen Fischereien ist wahrscheinlich hoch (etwa 75%). Fänge mit Kiemen- und Verwickelnetzen und Haken und Leinen fallen seit Januar 2017 ebenfalls unter das Anlandegebot der EU. 2011 bis 2013, sowie 2015 und 2016 lag die Rückwurfrate bei null. Die reduzierten Rückwürfe sind möglicherweise auf eine geringere Nachwuchsproduktion (weniger kleine Tiere), aber auch auf die Nutzung größerer Maschenöffnungen und selektiverer Fanggeräte zurückzuführen. Seit 2016 fassen die sogenannten „unerwünschten Fänge“ nun Rückwürfe und Anlandungen unter der Mindestgröße (BMS) zusammen. Seitdem wurden aber keine BMS-Anlandungen gemeldet, obwohl Fänge unter der Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung beobachtet wurden. 2017 gab es 115 t Rückwürfe, also 2% des Gesamtfanges. In dieser Kaisergranat-Fischerei kommt es zu Beifang und Rückwurf von Kabeljau sowie von jungem Schellfisch und Wittling. Durch den Einsatz von selektiverem Fanggerät (Bereiche mit größeren Quadratmaschen) soll dieser Beifang verringert werden. [631] [750] [1056] [1084] [1090] [1093]
Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt
Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Sie fangen neben den Zielarten auch Arten, die nicht kommerziell genutzt werden und deren Entnahme einen Einfluss auf das Ökosystem haben kann. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. Die Spuren der Grundschleppnetze sind in dem weichen Boden, auf dem Kaisergranat gefangen wird, für längere Zeit sichtbar. Beobachtungen von frisch befischten Gebieten weisen aber auch auf eine höhere Widerstandsfähigkeit dieser Böden und ihrer Lebensgemeinschaften gegenüber der Schleppnetzbefischung hin. [7] [8] [30] [764] [1090] [1093]
Biologische Besonderheiten
Kaisergranat lebt auf Weichboden, wo die Tiere einzeln 20-30 cm tiefe Gänge und Höhlen graben. Von der Anzahl der Bauten kann daher auf die Bestandsgröße geschlossen werden, die Öffnungen der Bauten sind auf Unterwasservideos gut erkennbar. Die Videoaufnahmen zeigen, dass die Dichte der Höhlenbauten auf dem Fladengrund (FU 7, im Schnitt etwa 0,2 pro Quadratmeter) geringer als in anderen Gebieten ist. Kaisergranat lebt mit verschiedensten Lebensgemeinschaften des Meeresbodens assoziiert. [1090] [1093]
Zusätzliche Informationen
Der Fladengrund ist eines der größten Weichbodengebiete in der Nordsee. Kaisergranat ist in dem gesamten Gebiet verbreitet und macht es zum größten bekannten Kaisergranat-Grund in Europa (etwa 30.000 Quadratkilometer). [1090] [1093]
Zertifizierte Fischereien
Bislang ist keine Fischerei auf Kaisergranat vom Fladengrund (FU 7) nach einem der gängigen Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert. Eine Fischerei, die auch Kaisergranat in der Nordsee beinhaltet, befindet sich im Bewertungsverfahren nach den Standards des Marine Stewardship Councils (MSC). [4]
Soziale Aspekte
Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund wird vor allem von Schiffen der schottischen Flotte durchgeführt, die zum Teil hochmodern und zwischen 12 und 35 m lang sind. Weitere nennenswerte Fänge werden nur von England und Dänemark getätigt. Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Flaggenstaaten. [13] [1090] [1093]
Marktdaten
2022 (vorl.): Verbrauch in Deutschland: 289 t (2021: 228 t), Marktanteil (Fische, Krebse, Weichtiere): 0,025 % (2021: 0,020 %) [13] [14]
Anlandungen (in 1.000 t) | Fänge (in 1.000 t) | Laicherbiomasse (in 1.000 t) | Laicherbiomasse Zustand | Fischereiliche Sterblichkeit | Anmerkungen (insbesondere Managementplan) | Gültigkeit | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
FU03-04/Kattegat/Skagerrak | 6,2 | 7,1 | - | - |
12/2024 - 06/2025 | ||
FU05/Botney Gut | 0,8 | 0,8 | - | - |
10/2024 - 10/2026 | ||
FU06/Farn Deeps | 2,2 | 2,5 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU07/Fladengrund | 9,0 | 9,1 | - | neuer Managementplan ab 2018 |
11/2020 - 06/2021 | ||
FU08/Firth of Forth | 2,1 | 2,2 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU09/Moray Firth | 1,1 | 1,2 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU10/nördl. Nordsee, Noup | - | - | - | Anlandungen 2023: 20 t |
10/2024 - 10/2026 | ||
FU11/North Minch | 2,6 | 2,7 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU12/South Minch | 2,6 | 2,7 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU13/Clyde & Jura | 4,4 | 4,8 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU14/Irische See Ost | 0,3 | 0,3 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU15/Irische See West | 7,6 | 8,8 | - | - |
10/2020 - 10/2021 | ||
FU16/Porcupine Bank | 3,0 | - | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU17/Aran Gründe | 0,4 | 0,6 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU19/Süd-Irland | 0,3 | 0,4 | - | - |
11/2024 - 10/2025 | ||
FU20-21/Keltische See | 1,4 | 1,6 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU22/Keltische See, Bristol Channel | 1,2 | 1,6 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU23-24/Biskaya | 2,0 | 3,3 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU25/Nord Galizien | - | - | - | 2021 Anlandungen: 2 t |
07/2022 - 07/2025 | ||
FU26-27/W-Galizien/N-Portugal | - | - | - | 2021 Anlandungen: 4 t |
06/2022 - 06/2025 | ||
FU28-29/SW-/S-Portugal | 0,1 | 0,1 | - | - |
06/2023 - 06/2025 | ||
FU30/Golf von Cadiz | - | - | - | 2023 Fang & Anlandungen: 33 t |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU31/Kantabrische See | - | - | - | 2023 Anlandungen: 10,8 t |
06/2024 - 06/2025 | ||
FU32/Norw. Rinne | 0,3 | 0,3 | - | - |
10/2024 - 10/2025 | ||
FU33/Horns Riff | 0,9 | - | - | - |
10/2024 - 10/2026 | ||
FU34/Devils Hole | 0,8 | - | - | - |
10/2024 - 10/2026 |
Klassifizierung nach dem Ansatz des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY), durch den ICES bis 2020 oder analog zu dessen Einteilung:
Symbol | Biomasse | Bewirtschaftung (fischereiliche Sterblichkeit) |
---|---|---|
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert | angemessen oder unternutzt | |
außerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert | übernutzt | |
Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten | Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten |
Autor | Jahr | Titel | Quelle | |
---|---|---|---|---|
[4] | Marine Stewardship Council (MSC) | Fisch und Meeresfrüchte aus zertifiziert nachhaltiger Fischerei | msc.org | |
[7] | Kaiser MJ, Ramsay K, Ramsay K, Richardson CA, Spence FE, Brand AR | 2000 | Chronic fishing disturbance has changed shelf sea benthic community structure | Journal of Animal Ecology 69:494-503 |
[8] | Hiddink JG, Jennings S, Kaiser MJ, Queirós AM, Duplisea DE, Piet GJ | 2006 | Cumulative impacts of seabed trawl disturbance on benthic biomass, production, and species richness in different habitats | Canadian Journal of Fisheries and Aquatic Sciences 63:721-736 |
[13] | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepage | ble.de | |
[14] | Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ) | Fisch-Informationszentrum e.V. Homepage | fischinfo.de | |
[30] | Food and Agriculture Organization (FAO) | FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010] | fao.org | |
[422] | Europäische Gemeinschaft (EG) | 1998 | Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren. | europa.eu |
[631] | Europäische Union (EU) | 2013 | Verordnung (EU) Nr. 227/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren und der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 des Rates über die zulässige Anlandung von Hering zu industriellen Zwecken ohne Bestimmung für den unmittelbaren menschlichen Verzehr | europa.eu |
[750] | Europäische Union (EU) | 2013 | Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates | europa.eu |
[764] | ICES | 2014 | Report of the Advisory Committee, 2014. Book 6. North Sea. 6.3.15. Nephrops in Subarea IV (North Sea) | ices.dk |
[1041] | Europäische Union (EU) | 2018 | VERORDNUNG (EU) 2018/120 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2018 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 | europa.eu |
[1056] | Europäische Union (EU) | 2017 | DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/45 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2017 zur Erstellung eines Rückwurfplans für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee und in den Unionsgewässern der ICES-Division IIa für das Jahr 2018 | europa.eu |
[1084] | Europäische Union (EU) | 2018 | VERORDNUNG (EU) 2018/973 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Präzisierung der Umsetzung der Pflicht zur Anlandung in der Nordsee und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 und (EG) Nr. 1342/2008 des Rates | europa.eu |
[1090] | ICES | 2018 | Report of the Working Group on Assessment of Demersal Stocks in the North Sea and Skagerrak, (WGNSSK) 2018 | ices.dk |
[1093] | ICES | 2018 | ICES Advice on fishing opportunities, catch, and effort, Greater North Sea Ecoregion, Norway lobster (Nephrops norvegicus) in Division 4.a, Functional Unit 7 (northern North Sea, Fladen Ground) | ices.dk |